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Vorsatz

Bei der Itzehoer ist im Straf-Rechtsschutz entscheidend, ob eine Tat fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich bei fahrlässigen Delikten. Wird zunächst Vorsatz vorgeworfen, kann ebenfalls Versicherungsschutz bestehen – allerdings nur solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.