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Gebühren der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts (RVG)

Die Vergütung von Anwältinnen und Anwälten richtet sich meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Itzehoer übernimmt in der Regel die gesetzlichen Gebühren, nicht jedoch zusätzliche Honorarvereinbarungen.