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Fahrlässigkeit

Bei der Itzehoer ist im Straf-Rechtsschutz entscheidend, ob ein Vergehen fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich bei fahrlässigen Vergehen. Wird zunächst Vorsatz vorgeworfen, kann ebenfalls Versicherungsschutz bestehen, allerdings nur, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.