Top Leistung. Top Service. TOP DRIVE.

Sie wollen für Ihren liebsten Alltagsbegleiter den bestmöglichen Schutz, der genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst ist? Mit unserem Itzehoer TOP DRIVE bekommen Sie ein Rundum-sorglos-Paket für Ihr Fahrzeug.

Bei der Itzehoer haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner direkt vor Ort. Unsere Vertrauensleute beraten Sie individuell, kennen Ihre Bedürfnisse und sind für Sie da – wann immer Sie Unterstützung brauchen. Denn guter Versicherungsschutz beginnt für uns mit jemandem, auf den Sie sich verlassen können.

Und weil sich Treue auszahlen soll, gibt es bei der Itzehoer das Treuejuwel: Wer uns über die Jahre die Treue hält, kann von zusätzlichen Vorteilen und besonderen Leistungen profitieren.

Top Vorteile

Treuejuwel - immer treu, immer neu

Einmal neu gekauft, dauerhaft wertvoll abgesichert: Ist Ihr Pkw seit Erwerb als Neufahrzeug ununterbrochen auf Ihren Namen bei der Itzehoer TOP DRIVE versichert, gilt für ihn sogar eine unbegrenzte Neupreisentschädigung. Denn im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls erhalten Sie den ursprünglichen Neupreis Ihres Fahrzeugs – und das unbegrenzt, unabhängig vom Alter des Pkw.

Damit ist Ihr Fahrzeug auch viele Jahre nach dem Kauf noch so abgesichert, als wäre es gerade erst vom Händler gekommen. Das ist unser Treuejuwel: Sie bleiben der dem TOP DRIVE treu, und wir belohnen Sie mit einem außergewöhnlichen Schutz.

Schnellcheck: Welche Autoversicherung brauche ich?

Ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Mit der passenden Kfz-Versicherung schützen Sie sich vor finanziellen Risiken rund um Ihr Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen. Die Teilkasko und die Vollkasko erweitern diesen Schutz.

Beitragsbeispiel Haftpflicht, Teil- und Vollkasko im Tarif TOP DRIVE

z.B.
33,56 €
im Monat
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Tarif: TOP DRIVE

- Versicherungsnehmer (VN) ist: 43 Jahre, Angestellter

- VN ist: Eigentümer eines bei der Itzehoer versicherten Ein-/Zweifamilienhaus

- Versicherungsbeginn: 15.10.2025

- Berechnungsdatum 15.10.2025

- Vertragsgrund: Versichererwechsel

- Fahrzeugklasse: Erstfahrzeug

- Fahrerkreis: VN und Partnerin (42 Jahre)

- Pkw Zulassung auf den VN: 15.10.2025

- Abstellort des Pkw: Carport

- SF- Klasse: SF 25 in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko

- Jährliche Fahrleistung: 9.000 km

- Postleitzahl VN (Halter): 25524

- Ältestes Kind im Haushalt: 12 Jahre

- Nutzung des Pkw: privat

- Finanzierung des Pkw: Eigenfinanzierung

- Portalkunde: ja

- Bonuskunde: ja

- Werkstattbonus: ja

- Zahlungsperiode: monatlich mit Lastschrift

- Kfz-Haftpflicht mit Schutzbrief

- Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung inklusive Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung

- Pkw: Audi 4F (A6 Avant, 2,8 FSI Quattro), 0588/AJH, 140 KW (190 PS), Erstzulassung 15.10.2025

Neue Leistungsvorteile dauerhaft sichern! Sie brauchen nichts zu tun. Ihr Versicherungsschutz aktualisiert sich automatisch.

Wann können Sie Ihre alte Versicherung kündigen?

Sie möchten, wie über eine andere Million Versicherte auch, auf den persönlichen Service, die Top-Leistungen und auf die fairen Beiträge der Itzehoer setzen? Das ist möglich, wenn mindestens einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.

Bei Vertragsablauf

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge enden am 31. Dezember. Um Ihre alte Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel zu kündigen, muss die Kündigung Ihrem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zugehen.

Das Kündigungsschreiben muss also spätestens zum 30. November vorliegen. Je nach Vertragsbedingungen gibt es davon abweichend Versicherer, deren Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht.

Oftmals läuft dann das Versicherungsjahr mitten im Kalenderjahr aus (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann der Ablauf auch Saisonbeginn oder -ende sein).

Schauen Sie am besten in Ihrem derzeitigen Versicherungsschein nach, wann Ihre Versicherung abläuft.

Nach einer Beitragserhöhung

Erhöht sich Ihr Kfz-Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung, aus der sich die Beitragserhöhung ergibt, kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

Neben einer generellen Preiserhöhung kann der Grund sein, dass sich Ihre Regionalklasse ändert. Diese wird jedes Jahr auf Basis von Statistiken neu zugeteilt. Einfluss darauf haben unter anderem das Fahrverhalten in der Gegend, der Zustand der Straßen und die Zahl der Zulassungen. Wenn Sie durch eine neue Regionalklasse mehr zahlen müssen, können Sie außerordentlich kündigen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie durch einen Umzug anders eingestuft werden. Auch eine Änderung der Typklasse kann zu höheren Beiträgen führen. Bei Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine teurere Typklasse haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Besteht Ihre Versicherung aus mehreren Bausteinen (Haftpflicht- und Kaskoversicherung), können Sie grundsätzlich nur den Teil kündigen, der teurer wird. Es ist aber auch möglich, dass der Versicherer Ihnen aus Kulanz eine Kündigung des gesamten Vertrags gestattet.

Nach einem Schadensereignis

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie Ihren Kfz-Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihrer Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihre Versicherung die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.

Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.

Bei einem Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, in Zahlung geben oder verschrotten lassen, ist eine Kündigung des für dieses Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrages nicht notwendig.

Sie müssen Ihren bisherigen Versicherer lediglich über den Verbleib des Fahrzeugs informieren, damit dieser den bestehenden Vertrag beenden kann. Ihr neu angeschafftes Fahrzeug können Sie dann einfach bei der Itzehoer versichern.

Wie läuft der Wechsel ab?

1. Neue Versicherungsleistungen auswählen

Sie entscheiden, welchen Versicherungsschutz Sie für sich und Ihren Pkw brauchen. Unsere Vertrauensleute helfen Ihnen dabei.

2. Neue Versicherung abschließen

Dafür brauchen Sie:

  • Ihren Führerschein
  • Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Ihre Schadensfreiheitsklasse (Sie finden diese auf der letzten Beitragsrechnung Ihres alten Versicherers)
  • Ihren Kilometerstand
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Vertragsnummer der bisherigen Kfz-Versicherung

3. Alte Versicherung kündigen

Ihr Kündigungsschreiben sollte enthalten:

  • Ihre Vertragsnummer
  • Ihr Kfz-Kennzeichen
  • Ihre Anschrift
  • Das aktuelle Datum
  • Ihre Unterschrift
  • den Termin, ab dem die Kündigung greifen soll

Damit Ihre Kündigung rechtswirksam ist und Sie nicht durch einen Formfehler die wichtige Kündigungsfrist verpassen, verwenden Sie einfach unseren Kündigungsvordruck. Einfach an Ihre Daten anpassen, abschicken und in den exzellenten Versicherungsschutz der Itzehoer wechseln.

Wichtiger Hinweis: Um am Straßenverkehr teilzunehmen benötigen Sie eine gültige Kfz-Versicherung. Kündigen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag erst, wenn Sie das bestehende Risiko durch einen neuen Vertrag z. B. bei der Itzehoer abgesichert haben.

Kündigen Sie sicherheitshalber auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein. Da die Nachweispflicht bei Ihnen liegt, lassen Sie sich die Kündigung immer schriftlich bestätigen. Vor allem, wenn sie die Kündigung per Fax oder E-Mail übermitteln.

So schließen Sie Ihren Kfz-Schutz ab

Damit Sie genau den Versicherungsschutz erhalten, den Sie benötigen, beraten unsere Vertrauensleute Sie vor Ort individuell und persönlich:

In drei Schritten zum Vertrag

Jetzt Fahrzeug online zulassen

Starten Sie direkt mit Ihrer Kfz-Online-Zulassung:

Häufig gestellte Fragen

Welche Kfz-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben?

Für jedes zugelassene Fahrzeug ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Für einen umfassenderen Schutz können Sie Ihre Versicherung um eine Teilkasko oder Vollkasko erweitern. Unsere Tarife bieten Ihnen flexible Möglichkeiten, den Versicherungsschutz individuell an Ihr Fahrzeug und Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Warum sollte ich meine Kfz-Versicherung bei der Itzehoer abschließen?

Eine gute Kfz-Versicherung bietet mehr als einen günstigen Beitrag – sie sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall schnell und zuverlässig abgesichert sind. Bei uns profitieren Sie von persönlicher und individueller Beratung, leistungsstarken Tarifen und transparenten Konditionen. Ganz gleich, ob Sie Ihr erstes Auto versichern, Ihre bestehende Kfz-Versicherung wechseln oder einen Tarif für Ihren Zweitwagen suchen: Gemeinsam finden Sie mit unseren Vertrauensleuten die passende Absicherung.

Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Die Kosten einer Kfz-Versicherung richten sich nach Ihren persönlichen Angaben und dem gewünschten Leistungsumfang. Faktoren wie Fahrzeugmodell, Schadenfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung, Wohnort, Fahrleistung oder Fahrerkreis beeinflussen den Beitrag. Deshalb lohnt es sich, Ihre Kfz-Versicherung individuell von unseren Vertrauensleuten berechnen zu lassen.

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – welche Versicherung passt zu mir?

Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt vor allem vom Alter, Wert und der Nutzung Ihres Fahrzeugs ab. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter und ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teilkasko ergänzt den Schutz unter anderem um die Absicherung finanzieller Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Sturm- oder Wildschäden. Mit einer Vollkasko sind zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismusschäden abgesichert. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den passenden Tarif für Ihre persönliche Situation zu finden.

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Ein Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung ist einfacher als viele denken. Nach einem Tarifvergleich können Sie Ihren neuen Vertrag bequem bei unseren Vertrauensleuten abschließen. Anschließend kündigen Sie Ihre bisherige Versicherung fristgerecht oder nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie alle wichtigen Unterlagen schnell und unkompliziert. So wechseln Sie ohne großen Aufwand zu einem Tarif, der besser zu Ihren Anforderungen passt.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Je länger Sie ohne regulierten Schaden unterwegs sind, desto höher steigt Ihre SF-Klasse und desto günstiger wird Ihr Versicherungsbeitrag. Verursachen Sie einen Schaden, erfolgt je nach Tarif eine Rückstufung. Unsere Tarife bieten Ihnen transparente Regelungen rund um Ihre SF-Klasse, damit Sie jederzeit nachvollziehen können, wie sich Ihr Beitrag zusammensetzt.

Warum spielt der Fahrerkreis eine Rolle?

Wer ein Fahrzeug regelmäßig fährt, beeinflusst die Berechnung Ihrer Kfz-Versicherung. Deshalb sollten Sie den Fahrerkreis möglichst passend angeben. Wenn später weitere Fahrer hinzukommen oder sich etwas ändert, können Sie Ihren Vertrag jederzeit aktualisieren. So ist Ihr Versicherungsschutz immer auf dem aktuellen Stand.

Welche Kilometerleistung sollte ich angeben?

Die voraussichtliche jährliche Fahrleistung ist ein wichtiger Bestandteil der Beitragsberechnung. Deshalb sollten Sie Ihre Kilometerleistung möglichst realistisch einschätzen. Ändert sich Ihr Fahrverhalten im Laufe des Jahres, können Sie die Angabe jederzeit unkompliziert aktualisieren. So bleibt Ihr Versicherungsschutz an Ihre tatsächliche Nutzung angepasst

Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung kann Ihren Versicherungsbeitrag deutlich reduzieren. Im Schadenfall übernehmen Sie einen vorher vereinbarten Betrag selbst, während wir die darüber hinausgehenden Kosten tragen.

Gibt es spezielle Tarife für Fahranfänger?

Ja. Gerade Fahranfänger profitieren von Tarifen, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, den Beitrag beispielsweise über eine günstige Zweitwagenregelung oder weitere Tarifoptionen zu reduzieren. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die guten Versicherungsschutz mit fairen Beiträgen verbindet.

Kann ich meinen Zweitwagen günstiger versichern?

Für viele Kunden bieten wir attraktive Konditionen für Zweitwagen an. Je nach Voraussetzungen kann der Zweitwagen von einer günstigeren Einstufung profitieren. Gerne prüfen wir, welche Einstufung in Ihrem Fall möglich ist.

Gibt es besondere Leistungen für Elektroautos?

Ja. Unsere Tarife für Elektrofahrzeuge berücksichtigen die besonderen Anforderungen moderner E-Autos. Dazu gehören – je nach Tarif – beispielsweise Leistungen rund um den Akku, Ladekabel oder die zum Fahrzeug gehörende Ladestationen. So genießen Sie einen Versicherungsschutz, der optimal auf Ihr Elektrofahrzeug abgestimmt ist.

Bin ich auch im Ausland versichert?

Innerhalb Europas genießen Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung grundsätzlich den vereinbarten Versicherungsschutz. Je nach Tarif profitieren Sie zusätzlich von erweiterten Leistungen, beispielsweise durch einen Schutzbrief oder einer erweiterten Absicherung für Fahrten im Ausland. Vor Reiseantritt informieren wir Sie gerne über die Details Ihres Versicherungsschutzes.

Was bedeutet "Itzehoer Fahrerschutz"?

Bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall ist der Fahrer eines Pkw selbst in der Regel nicht ausreichend abgesichert.

Im Gegensatz zu einer "normalen" Unfallversicherung leistet der "Itzehoer Fahrerschutz" nach tatsächlich entstandenem Schadenumfang – egal ob mit oder ohne Fremdbeteiligung.

Sogar wenn die geschädigte Person unbekannt oder mittellos ist, werden Kosten wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, behindertengerechte Umbaumaßnahmen und Unterhaltszahlungen an Verbliebene übernommen.

Zahlreiche Informations- und Beratungsdienste sowie Unterstützungs- und Vermittlungsdienste stehen mit dem Itzehoer Fahrerschutz dabei ergänzend zur Verfügung.

Was wird mit dem "Itzehoer Rabattschutz" vereinbart?

Mit dem Rabattschutz haben Sie sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko einen Schaden pro Jahr frei.

Der bestehende und über Jahre "erfahrene" Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei den Itzehoer Versicherungen mit dem "Itzehoer Rabattschutz" erhalten.

Mit dem Rabattschutz können Sie im Schadenfall erhebliche Einsparungseffekte erzielen:

  • Die sonst übliche Heraufstufung des Schadenfreiheitsrabattes (in der Folge also eine Beitragserhöhung) entfällt nicht nur, sondern der Schadenfreiheitsrabatt wird sogar weiter herabgestuft.
  • Der Rabattschutz wird wirksam, wenn der Fahrer im Schadenfall mindestens 23 Jahre alt war (optional auch für Fahrerinnen und Fahrer unter 23 abschließbar).

Was tun im Schadenfall?

Im Schadenfall ist schnelle Hilfe notwendig.

Jetzt online Schaden melden.

Wenn Sie Ihre Kfz-Kasko in Anspruch nehmen möchten, melden Sie den Schaden bitte unverzüglich und machen Sie alle zur Aufklärung und schnellen Bearbeitung des Schadenfalles notwendigen Angaben.

Bieten Sie uns deshalb auch die Gelegenheit, das beschädigte Fahrzeug besichtigen und begutachten zu lassen. Entwendungs-, Brand-, Tier- oder Vandalismusschäden müssen Sie der Polizei unverzüglich melden, es sei denn der Schaden ist nur geringfügig (bis 500 Euro).

Ihre Schadenmeldung nehmen die Itzehoer Versicherungen telefonisch und rund um die Uhr unter folgender Rufnummer entgegen:

Itzehoer Schaden-Service-Center:

* 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute

Ihr Kontakt zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung nach dem Schadenfall:

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Unfall unter folgender kostenfreien Rufnummer in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz die zuständige Versicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin:

Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter

Tipp: Neu eingerichtet ist die Möglichkeit einer mobilen Anfrage per Smartphone: Unter mobile.zentralruf.de steht ein für mobile Endgeräte optimiertes Internet-Formular bereit.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Schadenverlauf, der wiederum durch die einzelnen Risikomerkmale beeinflusst wird. Diese spielen für die Beitragsberechnung eine entscheidende Rolle. Gebräuchliche Risikomerkmale sind:

Art und Verwendung des Fahrzeugs

Die Beiträge sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einen Pkw oder um eine andere Fahrzeugart (beispielsweise Kraftrad oder Lkw) handelt. Innerhalb der einzelnen Fahrzeugarten kommt es außerdem darauf an, zu welchem Zweck das Fahrzeug verwendet wird. So ist zum Beispiel bei Pkw wichtig, ob das Fahrzeug privat genutzt oder ob es als Taxi eingesetzt wird.

Fahrzeugstärke/Typklassen

Für die Höhe des Beitrags bei Pkw war früher allein die Motorleistung von Bedeutung. Nun gibt es für Pkw ein beitragsgerechteres Einstufungssystem: Den so genannten Typklassentarif. Die Fahrzeuge werden unter anderem nach ihrem individuellen Schadenverlauf in Typklassen eingeordnet.

Zulassungsbezirk/Regionalklassen

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Postleitzahl und dem Wohnsitz, an welchem der Halter bzw. die Halterin Ihr Fahrzeug zugelassen hat.

Die Schadenaufwendungen einer bestimmten Region werden sowohl vom Fahrverhalten der einzelnen Fahrenden als auch von den vorhandenen Straßenverhältnissen, von der Zahl der zugelassenen Fahrzeuge sowie der Bestandszusammensetzung (zum Beispiel verstärktes Auftreten besonders leistungsstarker Fahrzeuge) in dieser Region beeinflusst.

In den Regionalklassen werden Zulassungsbezirke zusammengefasst, bei denen ein ähnlicher Schadenverlauf zu erkennen ist.

Die Zuordnung der einzelnen Zulassungsbezirke zu den einzelnen Regionalklassen wird jährlich anhand aktueller Statistiken überprüft und entsprechend aktualisiert.

Schadenfreiheit

Durch Ihre Fahrweise wird die Höhe des Beitrags ebenfalls beeinflusst. Je nachdem, ob und wie lange Sie schadenfrei gefahren sind, wird Ihr Vertrag in eine günstige oder in eine weniger günstige Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Beispielsweise zahlt ein Versicherungsnehmer bzw. eine Versicherungsnehmerin, der bzw. die einen Pkw 35 Jahre schadenfrei gefahren hat, bei den Itzehoer Versicherungen in der Pkw-Haftpflicht nur noch 25 % des Tarifbeitrags.

Weitere Merkmale

Seit dem Wegfall der Tarifgenehmigungspflicht (29. Juli 1994) werden zusätzliche Merkmale bei der Beitragsfindung berücksichtigt, zum Beispiel die jährliche Fahrleistung und das Alter der Fahrenden.

Wodurch kann mein Versicherungsschutz gefährdet werden?

Zahlen Sie bitte sowohl Ihren Erstbeitrag als auch die weiteren Folgebeiträge fristgerecht. Sie laufen sonst Gefahr, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren und müssten dann Schäden selbst bezahlen. Besteht kein Versicherungsschutz, wird Ihr Fahrzeug außerdem stillgelegt. Vermeiden Sie daher unnötige Kosten, die bei der Zulassungsbehörde durch Stilllegung und etwaige Wiederanmeldung Ihres Fahrzeugs entstehen würden.

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz bei den Itzehoer Versicherungen nicht gefährden wollen, beachten Sie bitte auch dies:

Fahren Sie nur, wenn Sie einen Führerschein haben

  • Überlassen Sie das Fahrzeug auch niemandem, der keinen Führerschein besitzt
  • Fahren Sie nicht nach dem Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
  • Überlassen Sie das Fahrzeug niemandem, der Alkohol getrunken oder andere berauschende Mittel zu sich genommen hat
  • Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle
  • Zeigen Sie uns einen Unfall baldmöglichst, spätestens innerhalb einer Woche an, auch wenn Sie sich nicht schuldig fühlen
  • Machen Sie in der Schadenmeldung nur wahrheitsgemäße Angaben, auch über einen etwaigen Alkoholgenuss
  • Erkennen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keinen Anspruch des Geschädigten an; Sie können dagegen den tatsächlichen Unfallhergang schriftlich festhalten und eine mit Ihrer Unterschrift versehene Darstellung des Geschehens Ihrem Unfallgegner aushändigen
  • Melden Sie uns unverzüglich, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird
  • Sollte ein Mahnbescheid gegen Sie erlassen werden, legen Sie bitte zur Fristwahrung Widerspruch ein; wir werden die Entscheidung darüber treffen, ob ein Rechtsstreit durchgeführt werden muss und tragen die anfallenden Kosten, auch die Kosten eines Zivilprozesses

Persönliche Kfz-Beratung: jetzt Berater vor Ort finden

Mit unserem dichten Netz von über 350 Vertrauensleuten finden Sie uns in ganz Schleswig-Holstein und Hamburg, außerdem in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen.

Unsere Vertrauensleute beraten Sie persönlich rund um den Kfz-Schutz der Itzehoer und beantworten Ihre Fragen zu den Themen Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutz, Rabattschutz und Werkstattbonus.

Gemeinsam stimmen Sie den Versicherungsschutz ab, der optimal zu Ihnen passt. So können Sie beruhigt zu Ihren Fahrten aufbrechen.

Berater finden

oder